FAQ
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Einwandfrei produzierte und ordnungsgemäß gelagerte Reifen sind hochwertige Wirtschaftsgüter, die ohne Bedenken bis zu einem Alter von 5 Jahren verkauft und montiert werden können. Reifen sind homogene Produkte, deren Komponenten bei richtiger Lagerung nur in geringem Umfang einem Alterungsprozess ausgesetzt sind.
Das Reifenwerk Heidenau schließt sich der Vorgehensweise an, auf die sich der Bundesverband Reifenhandel und Vulkaniseur-Handwerk e.V. und die führenden Reifenhersteller geeinigt haben:
- als fabrikneu dürfen Reifen mit einer Lagerzeit von bis zu 3 Jahren verkauft werden
- als neu dürfen Reifen mit einer Lagerzeit bis zu 5 Jahren verkauft werden
- kürzere Fristen sind angezeigt, wenn ein bestimmtes Reifenprodukt seit Produktion entscheidende technische Veränderungen oder deutliche Maßnahmen der Modelpflege erfahren hat
- Reifen, die älter sind als 10 Jahre, sollten nur benutzt werden, wenn sie vorher ständig unter normalen Bedingungen im Einsatz waren. Sie sollten nicht mehr umgesteckt werden und nur noch im laufenden Betrieb abgefahren werden.
Wie erkennen Sie das Produktionsdatums von Heidenau Zweiradreifen: Das Produktionsdatum jedes Reifens finden Sie auf der Seitenwand nach dem Schriftzug „DOT“ (Hinweis: die Datumsprägung befindet sich nur auf einer Seite des Reifens!).
Bei Reifen, die nach 1999 gefertigt wurden, stehen die letzten vier Ziffern für das Produktionsdatum. So ist zum Beispiel ein Reifen mit einer DOT-Nummer, welche auf 4503 endet, in der 45. Kalenderwoche im Jahr 2003 produziert worden.
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Das Auswuchten eines Reifens ist die Voraussetzung für Fahrkomfort und die Vermeidung von Vibrationen, die das Fahrverhalten beeinträchtigen. Letztere werden durch eine ungleiche Massenverteilung hervorgerufen. Gegengewichte an der Felge gleichen die Unwuchten aus, die bei der Drehbewegung des Reifens entstehen.
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Herstellerbescheinigung für Reifenumrüstung
Das Reifenwerk Heidenau bestätigt mit der Herstellerbescheinigung, dass Einbauanweisungen und Einschränkungen an die Reifengröße gemäß Kapitel 1, Anh. III, der Richtlinie 97/24/EG sowie deren Rechtsnachfolger 168/2013/EU in Verbindung mit 3/2014/EU Anhang XV eingehalten werden.
Die aufgeführten Bereifungsmöglichkeiten in der Herstellerbescheinigung weichen von den original vom Fahrzeughersteller in der Zulassungsbescheinigung Teil I, der Datenbestätigung, der Übereinstimmungs-Bescheinigung CoC oder der Fahrzeuggenehmigung vorgesehenen Reifen in Bezug auf Bauart und/oder Größenbezeichnung ab und/oder unterschreiten den Belastungs- oder Geschwindigkeitsindex. Bei Montage der Reifen liegt somit eine Änderung und damit ein Erlöschen der Betriebserlaubnis nach § 19 (2) StVZO vor. Entspricht das Fahrzeug ansonsten dem genehmigten Zustand, ist eine Begutachtung gemäß § 21 auf Grund 19 (2) StVZO möglich und nach Umbau unverzüglich erforderlich. Die Betriebserlaubnis muss nachfolgend wieder erteilt werden.
Das Reifenwerk Heidenau bestätigt, dass:
- der Trag- und Geschwindigkeitsindex des Reifens die jeweilige Achslast des Kraftrades bei Höchstgeschwindigkeit abdeckt. Ausnahmen gelten für M+S Reifen gemäß §36 StVZO.
- die Freigängigkeitsprüfung an serienmäßigen Fahrzeugen vorab durchgeführt wurde. Eine Behinderung der Bewegung des Rades/der Räder nicht festgestellt werden konnte.
- die dynamische Ausdehnung bei geänderter Reifenbauart zu keiner Behinderung der Bewegung des Rades / der Räder führt
- die Reifen auf den Serien-Felgen uneingeschränkt montierbar sind.
- das Fahrverhalten durch fahrdynamische Tests bis zur Höchstgeschwindigkeit mit der geänderten Bereifung getestet wurde. Es ergaben sich hierbei keine negativen Veränderungen.
Die Verwendung der in der Herstellerbescheinigung aufgeführten Reifenkombination setzt voraus, dass sich das Fahrzeug im unveränderten Originalzustand befindet.
Bereifungsempfehlung für Krafträder
Die in der Bereifungsempfehlung aufgeführten Bereifungsmöglichkeiten haben eine Bauteilgenehmigung nach ECE-Regelung 75 und stimmen mit der Angabe in der Zulassungsbescheinigung Teil I, der Datenbestätigung, der Übereinstimmungs-Bescheinigung CoC oder der Fahrzeuggenehmigung überein.
Bei Montage der Reifen liegt somit keine Änderung und kein Erlöschen der Betriebserlaubnis nach § 19 (2) StVZO vor.
Die Verwendung der aufgelisteten Reifenkombinationen setzt voraus, dass sich das in der Bereifungsempfehlung näher beschriebene Fahrzeug in unverändertem Originalzustand gemäß der erteilten EG-Typgenehmigung / Betriebserlaubnis befindet.
Eine Verpflichtung, diese Information mitzuführen, besteht nicht (§19 Abs.4 StVZO), wird zur Vermeidung unnötiger Schwierigkeiten aber empfohlen.
Nähere Informationen zur Beurteilung von Rad-/ Reifenkombinationen an Krafträdern finden Sie unter:
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Nachweis das der damit gekennzeichnete Reifen den Bestimmungen des US-Verkehrsministeriums entspricht. Die letzten 4 Zahlen des Identifizierungscodes geben den Herstellungszeitraum an. So ist zum Beispiel ein Reifen mit einer DOT-Nummer, welche auf 3517 endet, in der 35. Kalenderwoche im Jahr 2017 produziert worden.
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Eine Fabrikatsbindung besteht dann, wenn im Fahrzeugschein (Zeile 20 – 23 oder in den Bemerkungen Zeile 33) neben Reifengröße, Last- und Geschwindigkeitsindex, ein Reifenfabrikat oder ein bestimmtes Profil eingetragen ist.
Einzelne Motorradhersteller verzichten einerseits auf Reifenfabrikatsbindungen, empfehlen andererseits den Fahrzeug- haltern aber verbindlich nur die Reifenmodelle, mit denen das Motorrad ursprünglich homologiert wurde und die im Fahrerhandbuch verzeichnet sind. Werden diese Empfehlungen missachtet, muss der Halter mögliche Folgen selbst verantworten. In der Praxis bedeutet dies, dass der Motorradfahrer bei den Reifenherstellern nach Reifenfreigaben suchen muss, wenn er die Reifen der Homologation nicht verwenden will oder diese Reifenmodelle nicht mehr verfügbar sind.
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Die Entwicklung in der Fahrzeugtechnik brachte im Wesentlichen zwei Felgensysteme hervor, deren Unterschied, neben konstruktiven Merkmalen, hauptsächlich in der Notwendigkeit der Verwendung eines Schlauches liegt.
Reifen mit Schlauch (TT)
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Die Karkasse verleiht dem Reifen seine Form und Festigkeit. Sie besteht beim Diagonalreifen aus mehreren kreuzweise angeordneten Kordlagen, wobei sich bei jeder Lage die Richtung der darin eingebrachten Fäden ändert. Dabei sind sie schräg zur Laufrichtung (etwa 30 - 40°) ausgerichtet.
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Der Lastindex gibt die zulässige Tragfähigkeit eines Motorradreifens mit Hilfe einer Indizierungszahl (Codezahl) an. So kann mit Hilfe einer Tabelle die maximale Belastbarkeit des Reifens in kg abgelesen werden. Der Lastindex wird auch als Tragfähigkeitskennzahl bezeichnet.
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Reifen an Zweiradfahrzeugen übernehmen einen großen Anteil an der Fahrsicherheit und sollten deshalb richtig und in regelmäßigen Abständen geprüft werden.
Besonderes Augenmerk sollte hier, neben der Profiltiefe (siehe TWI), auf den Luftdruck gelegt werden.
Gerade zu geringer Luftdruck kann schwerwiegende Folgen haben, da es in diesem Fall zu einer übermäßigen Verformung der Seitenwände kommt. So ermüdet das Material schneller, was im Extremfall zum Versagen des Reifens führen kann.
Auch das „Hin- und Herwandern“ des Reifens, als Folge eines zu geringen Anpressdruckes an die Felge, führt häufig zu plötzlichem Druckverlust, wodurch für Reifen mit Schlauch zusätzlich die Gefahr besteht, dass es durch Überbeanspruchung zum Ausreißen des Ventils kommt.
Ein Reifen mit zu niedrigen Innendruck kann nur noch einen Teil der am Rad wirkenden Seitenkräfte aufnehmen, was sich dann in einem geminderten Kurven- und Lenkverhalten niederschlägt.
Auch ein zu hoher Luftdruck stellt ein Risiko für die Verkehrsicherheit dar, da mit einer Reduzierung der Feder- und Dämpfungseigenschaften sich auch das Fahrverhalten des Motorrades verschlechtert.
Die Reifen sollten deshalb regelmäßig auf den vom Hersteller im Handbuch oder direkt am Fahrzeug ( z.B.: Schwinge, Sitz etc.) vorgeschriebenen Luftdruck überprüft, und gegebenenfalls angepasst werden. Zu beachten ist, das eine ordnungsgemäße Überprüfung nur vor Fahrtantritt möglich ist, da sich im Fahrbetrieb ein durch die Reifenerwärmung bedingter Druckanstieg einstellt. Dieser darf nicht reduziert werden.
Zudem erhöhen Sie mit dem richtigen Luftdruck die Laufleistung ihrer Reifen, sparen Kraftstoff und steigern die Verkehrssicherheit ihres Motorrades.
Empfehlung
- Luftdruck mindestens einmal pro Woche überprüfen
- im Soziusbetrieb Luftdruck am Hinterrad um 0,2 bar erhöhen
- nach der Kontrolle Ventilkappe wieder aufschrauben
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Ist die Abkürzung für „Motorcycle“ und soll sicherstellen, dass Verwechslungen mit PKW-Reifen gleicher Dimension ausgeschlossen werden können. Erhebliche Unterschiede in den “Felgeneckpunktdurchmessern“ sind der Grund, dass mit M/C gekennzeichnete Reifen nur auf Motorradfelgen montiert werden dürfen.
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Der neue Reifen und die Felge müssen einander vom Durchmesser entsprechen und als Kombination, bezogen auf den jeweiligen Fahrzeugtyp, genehmigt sein. Nur maßlich einwandfreie, saubere und rostfreie Felgen sind zu verwenden, die weder beschädigt, verformt noch verschlissen sein dürfen.
Die Reifenmontage sollte nur durch den Fachmann erfolgen. Reifenwulst und Felge müssen beidseitig vollständig mit Montierpaste oder Seifenwasser eingestrichen werden. Benutzen Sie bitte keine öl- oder silikonhaltigen Flüssigkeiten. Achten Sie auf den Laufrichtungspfeil des Reifens. Gebrauchen Sie keine Reifenabdichtungsmittel.
WARNUNG!
Bei unsachgemäßer Reifenmontage kann der Reifen platzen. Die Energie, die dabei freigesetzt wird, kann lebensgefährliche Verletzungen verursachen. Deshalb sind die Reifen vom Fachmann zu montieren. -
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Als Niederquerschnittsreifen werden die Reifen bezeichnet, deren Verhältnis von Höhe zu Breite kleiner 1 ist. Dies bedeutet, dass ein solcher Reifen im Querschnitt betrachtet eine geringere Höhe aufweist als er in der Breite misst. Aus der geringen Höhe bei größt möglicher Aufstandsfläche ergeben sich zum einen ein besseres Geradeauslauf- und Kurvenverhalten, sowie andererseits eine gesteigerte Kraftübertragung beim Bremsen und Beschleunigen.
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Die Reifenindustrie hat seit langem die Rolle des Verbrauchers hinsichtlich der regelmäßigen Pflege und Wartung seiner Reifen gewürdigt. Die Entscheidung, wann ein Reifen ersetzt werden muss, obliegt seinem Eigentümer. Der Eigentümer des Reifens sollte dabei Faktoren wie Einsatzbedingungen, Wartungsintervalle, Lagerungsbedingungen, visuelle Inspektion und dynamisches Verhalten des Reifens berücksichtigen. Bei Fragen hinsichtlich der Reifennutzungsdauer sollte der Verbraucher einen Reifenfachmann zu Rate ziehen. Die folgenden Informationen und Empfehlungen wurden als Hilfe zusammengestellt, um die maximal mögliche Nutzungsdauer des Reifens zu bestimmen.
Reifen werden entwickelt und hergestellt, um je nach Einsatzzweck sowohl hohe Laufleistung als auch maximalen Nutzwert zu bieten. Dazu ist es erforderlich, sie richtig zu warten, um Reifenbeschädigungen und Missbrauch vorzubeugen, die einen Reifen unbrauchbar machen könnten.
Dem Verbraucher kommt eine wichtige Rolle bei der Reifenpflege und -wartung zu.
Reifen sollten aus vielen Gründen aus dem Einsatz genommen werden, zum Beispiel bei Erreichen der Mindestprofiltiefe und nach Beschädigung oder Missbrauch (Stich- oder Schnittverletzungen, Stoßbrüche, Risse, Beulenbildung, Minderdruck, Überlast, usw.). Daher müssen Reifen routinemäßig einer Inspektion unterzogen werden, mindestens einmal pro Monat. Diese Routineinspektionen werden umso wichtiger, je länger die Reifen benutzt wurden. Wenn eine Reifenbeschädigung gefunden oder auch nur vermutet wird, sollte ein Reifenfachmann zu Rate gezogen werden, um festzustellen ob der Reifen weiter benutzt werden kann. Diese Routineinspektionen müssen auch dann erfolgen, wenn das Fahrzeug mit einem Reifendruckkontrollsystem (Tire Pressure Monitoring System, TPMS genannt) ausgestattet ist.
Verbraucher werden dringend dazu aufgefordert, ihre Reifen nicht nur visuell zu inspizieren, sondern auch sämtliche Veränderungen im dynamischen Verhalten, wie erhöhten Luftverlust, Geräusche oder Vibrationen zu beobachten. Diese können ein Anzeichen dafür sein, dass der Reifen nicht mehr ordnungsgemäß beschaffen und daher umgehend aus dem Einsatz zu entfernen ist, um einen Ausfall des Reifens zu vermeiden. Ebenso sollte der Motorradfahrer, wenn er einen heftigen Stoß oder Schlag gegen den Reifen im Betrieb erkennt, sicherstellen, dass der Reifen danach umgehend begutachtet wird.
Reifeneinlagerung, Unterbringung und Reifenwechsel sind ebenfalls wichtige Faktoren für die mögliche Nutzungsdauer eines Reifens.
Empfohlene Nutzungsdauer von Reifen
Heidenau sind keine technischen Unterlagen oder Angaben bekannt, aus denen sich ein bestimmtes Alter ableitet, wann ein Reifen aus dem Betrieb genommen werden muss. Nichtsdestoweniger empfehlen wir zusammen mit anderen Reifen- und Fahrzeugherstellern, dass alle Reifen, die älter als zehn (10) Jahre sind, durch jüngere ersetzt werden. Dies gilt auch für Reifen, die äußerlich noch gebrauchsfähig erscheinen und deren Profiltiefe noch nicht den gesetzlich vorgeschriebenen Mindestwert erreicht haben. Sofern Fahrzeughersteller, basierend auf ihren Kenntnissen des speziellen Anwendungsfalls, ein anderes chronologisches Alter empfehlen, nach dem ein Reifen ersetzt werden sollte, schließen wir uns derartigen Empfehlungen in jedem Fall an. Der Verbraucher sollte dabei beachten, dass die meisten Reifen bereits vor Ablauf einer empfohlenen Nutzungsdauer aufgrund von Abnutzung oder aus anderen Gründen ersetzt werden müssen. Eine Nutzungsdauerempfehlung entbindet den Verbraucher nicht von seiner Verantwortung, Reifen dann zu ersetzen, wenn dies notwendig ist.
Die Feststellung des Produktionsdatums von Reifen gemäß Datumsprägung
Das Produktionsdatum jedes Reifens steht auf der Seitenwand nach dem Schriftzug „DOT“. Bei Reifen, die nach dem Jahr 1999 gefertigt wurden, stehen die letzten vier Ziffern für das Produktionsdatum. Die ersten zwei dieser Ziffern weisen die Produktionswoche aus (die Spanne reicht somit von „01 bis „53“).Die letzten beiden Ziffern stehen für das Produktionsjahr (Beispiel: Ein Reifen mit der Kennzeichnung „DOT XXXXXX3517“ wurde in der 35. Kalenderwoche 2017 hergestellt).
Die mögliche Nutzungsdauer eines Reifens hängt von der Summe der Lagerungs-, Betriebs- und Servicebeanspruchungen ab, denen ein Reifen im Laufe seines Lebens ausgesetzt wird (Beladung, Geschwindigkeit, Fülldruck, Schnittverletzungen, etc.). Da diese Einsatzbedingungen stark variieren können, ist die Prognose der möglichen Nutzungsdauer eines jeden Reifens allein aufgrund seines chronologischen Alters nicht möglich.
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Abgefahrene Reifen beeinträchtigen das Fahrverhalten maßgeblich und sind deshalb rechtzeitig zu ersetzen. Besonders der Vorderradreifen, der für die Fahrstabilität besonders wichtig ist, sollte ausgewechselt werden, wenn die Profiltiefe nur noch 2 mm beträgt. Auch ist es zu empfehlen, den Hinterradreifen bei einer Profiltiefe von 2 mm zu erneuern.
Im Allgemeinen schreibt der deutsche Gesetzgeber für Motorräder ab 125 ccm eine Mindestprofiltiefe von 1,6 mm vor. Eine Ausnahme bilden hier Klein- und Leichtkrafträder, für welche mindestens 1,0 mm gefordert wird.
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Heidenau Reifen ab Geschwindigkeitsindex Q (160km/h) werden generell nach der Produktion gewuchtet. An der leichtesten Stelle des Reifens erfolgt eine Kennzeichnung mit zwei roten Punkten.
Diese Stelle wird als Wuchtpunkt bezeichnet. Bei der Montage ist der Wuchtpunkt am Ventil - dem schwersten Punkt der Felge - zu positionieren.
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Die Flanke hat die Aufgabe, Umfangs- und Seitenkräfte zu übertragen und trägt maßgeblich zu den Dämpfungs- und Federungseigenschaften des Reifens bei. Des Weiteren sind hier Informationen über die technischen Daten aufgebracht (siehe Kennzeichnung von Reifen).
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Die wichtigsten Sicherheits-Hinweise Ihrer Motorradreifen finden Sie hier in einer Übersicht:
- Vorgeschriebenen Mindestluftdruck einhalten (siehe Fahrzeugbetriebsanleitung)
- Luftdruck regelmäßig prüfen
- Maximale Tragfähigkeit nicht überschreiten (siehe Fahrzeugschein) !
- Stoßbeanspruchungen vermeiden (zum Beispiel Bordsteine)
- Reifen regelmäßig auf Verletzungen prüfen
- Profiltiefe nie unter 2 mm (mehr ist besser)
- Nur vorgeschriebene Reifen kaufen (optimale Fahreigenschaften nur durch einheitliche Bereifung)
- Zum Reifen passenden Schlauch wählen (falls erforderlich) und neue Schläuche für neue Reifen
- Ventil durch Kappe schützen und neues Ventil für neue schlauchlose Reifen
- Nur vorgeschriebene Felgen in einwandfreien Zustand verwenden (Spezialfelgen mit Sondergenehmigung)
- Reifenmontage nur durch den Fachmann
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Basierend auf den langjährigen Erfahrungen bei der Herstellung von Zweirad-Winterreifen hat Heidenau die ersten Motorrad-Winterreifen entwickelt. Die Grundlage bilden dabei Enduro-Profile, mit höherem Negativanteil. Die Kombination der offenen Profile, mit einer für den Motorrad-Wintereinsatz weiterentwickelten Silica-Mischung ergibt einen Motorradreifen, der bei eisigen Temperaturen hohen Grip und Selbstreinigung miteinander kombiniert. Damit werden die Sicherheitsreserven gegenüber der Standard-Ausführung deutlich erhöht. Bei geringen Temperaturen bieten die Silica-Ausführungen deutliche Vorteile in Sachen Nass- und Trockenhaftung, sowie weitaus besseres Bremsverhalten. Winterreifen mit der Silica-Mischung sind durch die Kennung SiO2 auf der Reifenflanke gekennzeichnet.
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Die Besonderheit der Snowtex® Reifen liegt in ihrer zweigeteilten Lauffläche.
Sie besteht aus einer Unterplatte mit normaler Mischung und einer Duplexplatte mit faserverstärktem Protektorgummi. Die darin enthaltene hochwertige Silica-Gummimischung ist für geringe Temperaturen ausgelegt. Sie erreicht eine sehr hohe Kälteelastizität, welche für die nötige Haftung auf nasser und mit Schneematsch bedeckter Fahrbahnen sorgt. Durch die eingearbeiteten Gewebefasern wird zudem eine rauhe Oberflächenstruktur erzeugt, diese erhöht den Grip auf glatter Fahrbahn zusätzlich.
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Die auf der Lauffläche, in einer Profilrille, aufgebrachte Erhöhung dient zur Anzeige der Profilabnutzung. Ist die Lauffläche bis auf den Indikator abgefahren, so ist die gesetzliche Mindestprofiltiefe erreicht. Unsere Indikatoren entsprechen der in Deutschland nach §36 StVZO gesetzlich vorgeschriebenen 1,6 mm Mindestprofiltiefe.
Übrigens: Leichtmofas, Mofas, Kleinkrafträder und Leichtkrafträder weichen von der Mindestprofiltiefe ab. Hier genügt dem Gesetzgeber eine Mindestprofiltiefe von 1,0 mm (siehe Profiltiefe).
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In dieser Tabelle finden Sie die Umrechnung von Zoll-Motorradreifengrößen in das metrische Maß und umgekehrt.
Bitte beachten Sie, daß sich bei jeder Abweichung von der Originalbereifung der Abrollumfang verändert und die Freigängigkeit der Reifen überprüft werden muss. Achten Sie auch auf den angegebenen Lastindex der Reifen und passen Sie den Reifenfülldruck gegebenenfalls an. Folgen Sie den Empfehlungen des Fahrzeugherstellers. Falls keine Freigabe vom Fahrzeug- oder Reifenhersteller vorliegt, ist eine Änderungsabnahme durch eine Prüforganisation durchzuführen.
Rechtliche Hinweise
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